FAQ
Sie erhalten eine neue sichere LED-Lichtanlage, haben keine Risiken bei der Finanzierung, Produkthaftung oder Kosten nach Ablauf der Gewährleistung, investieren nichts und sparen zusätzlich Energiekosten
Die kürzeste Pachtzeit beträgt 24 Monate. Da jeder Vertrag bestmöglich auf und mit dem Kunden abgestimmt wird, sind in Einzelfällen auch längere Mindestvertragslaufzeiten möglich.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Pachtvertrag mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Quartalsende, schriftlich gekündigt werden.
Der Pachtvertrag läuft unbegrenzt bis zur Kündigung durch den Pächter. Danach wird die Anlage sach-und fachgerecht durch den Verpächter rückgebaut.
– 100% sicheres LED Licht
– 60% mehr CO2 Einsparung
– Einhaltung aller Normen
– Rundum-Sorglos-Service
– Bilanzneutral IFRS16
– unbegrenzte Voll-Garantie
– null investition
Ein Kauf ist zu keinem Zeitpunkt vorgesehen.
Ab dem Moment der Montage haben Sie eine unbegrenzte Voll-Garantie auf die LED-Lichtanlage. Sollte es zu einem Defekt kommen, werden diese zügig vor Ort beseitigt.
100 % Produkt Garantie bei Defekt oder nachlassender Leistung. Die Leuchte wird vor Ort schnellstens instand gesetzt oder ausgetauscht, ausgenommen sind nur Fälle von großer Fahrlässigkeit, Feuer, Hochwasser etc.
Der Rundum-Sorglos-Service beinhaltet alle Leistungen rund um die Planung, Montage und Wartung der Anlage, Austausch und Vor-Ort Service, sowie eine unbegrenzte Voll-Garantie.
Lichtpacht verwendet, auch aus Eigeninteresse, nur Komponenten von Leistungsführern bei Qualität, Effizienz und Montage.
Unser Mutterhaus ist ein seit 1998 etablierter Hersteller von LED-Hallen-Leuchten – Made in Germany – mit entsprechender Reputation.